Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung, Auftragsgegenstand

1.1 Mit dem Erteilen eines Auftrages akzeptiert der/die Auftraggeber/in die AGB der textpertin Karin Vesely (im Folgenden Auftragnehmerin).
1.2 Die Auftragserteilung und -bestätigungerfolgen immer schriftlich per Brief oder E-Mail.
1.3 Der Auftragnehmerin steht es jederzeit frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, auch nach erfolgter Auftragsannahme.Die Auftragnehmerin stellt ihre Dienstleistung nicht zur Verfügung für Texte, die in ihren Inhalten gegen Menschenrechte oder Anstand und Würde des Individuums verstoßen,sowie für radikale Schmähschriften, ungustiöse Pamphlets oder Anliegen extremer Gruppierungen – unabhängig vom Rand des politischen/religiösen Spektrums.
1.4 Der Auftragnehmerin ist es gestattet, Aufträge oder Teile von Aufträgen von Dritten ausführen zu lassen. Die Geschäftsbeziehung besteht aber weiterhin zwischen dem/der Auftraggeber/in und der Auftragnehmerin.
1.5 Sämtliche Änderungen zum Vertragswerk müssen schriftlich erfolgen.Nachträgliche Änderungen der in Auftrag gegebenen Texte können die Lieferfrist verlängern und bedürfen daher einer neuen schriftlichen Terminvereinbarung.
1.6 Tritt der/die Auftraggeber/in nach Erteilung der Auftragsbestätigung oder während oder nach Bearbeitung der Texte vom Auftrag zurück, so fallen für den/die Auftraggeber/in während der Korrektur 50%, nach der Korrektur 100% des vereinbarten Honorars an Kosten an, fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rücktritt.
1.7 Korrigierte/lektorierte Texte werden in die Referenzen auf der Website der Auftragnehmerin aufgenommen. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss bei Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen werden.


2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt spätestens bis zu dem mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vereinbarten Zeitpunkt. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags, so ist das bei der Auftragserteilung bekannt zu geben.Wird kein Lieferzeitpunkt vereinbart, so bearbeitet die Auftragnehmerin den Auftrag so zügig wie möglich.
2.2 Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Zeitpunkt, an dem der Auftrag elektronisch oder per Post (Poststempel) übermittelt wird oder bei Online-Inhalten der Zeitpunkt, an dem der/die Auftraggeber/in vom Abschluss des Auftrages per E-Mail benachrichtigt wird.Die elektronische und postalische Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
2.3 Die Auftragnehmerin ist nicht zur Verantwortung zu ziehen, wenn der Lieferzeitpunkt durch die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin nicht eingehalten werden kann.

3. Transportweg
3.1 Die Auftragnehmerinist nicht zu Verantwortung zu ziehen, wenn am Transportweg Dritte Einsicht in die Unterlagen gewinnen.Bei elektronischer Übersendung der korrigierten Texte ist der/die Auftraggeber/in für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
3.2 Mehrkosten bei gewünschter Übermittlung per Post (z. B. Einschreiben) oder Expresslieferung (z. B. Kurierdienste) müssen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin übernommen werden. Hier wird von der Auftragnehmerin keine Haftung für termingerechte Zustellung gewährleistet.

4. Rechnung
4.1 Auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser erfolgt schriftlich und ist bis zur genannten Summe verbindlich, verliert aber an Gültigkeit, wenn sich zwischen/nach Erstellung desselben der Auftragsgegenstand ändert.
4.2 Die Rechnung wird mit dem fertigen Auftrag oder mit dem Abschluss des Auftrages per E-Mail übersandt. Nach gesonderter Vereinbarung ist auch eine Rechnung per Post möglich. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Zwischenrechnungslegung vereinbart werden.
4.3 Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
4.4 Kommt der/die Auftraggeber/in mit der Zahlung in Verzug, so behält sich die Auftragnehmerin vor, 10 % Mahnkosten zu verrechnen und gegebenenfalls ein Inkassobüro zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu tragen.
4.5 Bei ausstehenden Zahlungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, noch ausstehende Arbeiten bis zum Begleichen der offenen Rechnung einzustellen. Eine dadurch entstehende Verzögerung des Liefertermins ist auch dann zulässig, wenn der Liefertermin ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages war.

5. Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu strengster Vertraulichkeit und Verschwiegenheit über Art und Inhalt der Aufträge gegenüber Dritten, es sei denn, der/die Auftraggeber/in entbindet von dieser Verschwiegenheitspflicht.

6. Schadenersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

7. Haftung (Gewährleistung)
7.1 Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
7.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Text so gründlich wie möglich zu bearbeiten. Da auch nach Abschluss der Bearbeitung ein gewisser Rest an Fehlern verbleiben kann (vor allem bei hoher Fehlerquote im Ausgangstext und/oder hohem Zeitdruck), ist eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ausgeschlossen.Eine Restquote  von durchschnittlich bis zu einem Fehler pro 3000 Zeichen nach einer Erstkorrektur bzw. von bis zu einem Fehler pro 5000 Zeichen nach einer Zweitkorrektur wird vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin akzeptiert.Stilistische und inhaltliche Korrekturen verstehen sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für das Lektorat wird daher ausgeschlossen.
7.3 Mängel an dem bearbeiteten Auftrag sind innerhalb von sieben Tagen ab Lieferdatum geltend zu machen.
7.4 Werden Mängel geltend gemacht, so sind diese in schriftlicher Form ausreichend darzulegen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert.Wird die Leistung der Auftragnehmerin durch den/die Auftraggeber/in nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den/die Auftraggeber/in über. Für vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nachträglich veränderte Texte lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
7.5 Der Auftragnehmerin steht eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Wird diese Nachbesserung nicht erbracht, hat der/die Auftraggeber/in einen Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Verweigert der/die Auftraggeber/in diese Nachbesserungsfrist, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit.
7.6 Werden die bearbeiteten Texte bei einer Institution (z. B. Schule oder Universität) eingereicht, übernimmt die Auftragnehmerin weder Garantie für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit noch für eine positive Benotung.
7.7 Für die richtige Wiedergabe oder Korrektur von Eigennamen, Anschriften, Daten und Ähnlichem kann nur dann Gewährleistung gegeben werden, wenn vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin eine gut lesbare Liste der im Text vorkommenden Termini vorgelegt wird.
7.8 Die Auftragnehmerin haftet nicht für durch den Transportweg entstehende Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Vireninfektion, Einsicht in die Unterlagen durch Dritte, Beschädigung des Transportgutes oder dessen Verlust.

8. Höhere Gewalt
8.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den/die Auftraggeber/in unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den/die Auftraggeber/in als auch die Auftragnehmerin vom Vertrag zurückzutreten. Der/Die Auftraggeber/in hat der Auftragnehmerin bereits getätigte Leistungen zu ersetzen.
8.2 Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse anzusehen, die nachweislich die Möglichkeiten, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
9.2 Auf alle Geschäftsbeziehungen mit der Auftragnehmerin ist ausschließlich das österreichische Recht anwendbar. Der Gerichtsstandort ist Amstetten.